An.     
Die Firmen
Chefsache /
Peronalabteilung


Sehr geehrte Danen und Herren,

sicherlich ist ihnen bekannt, dass ihre Firma Ersthelfer gem. VII Sozialversicherungsbuch ausbilden und regelmäßig weiterbilden muß.
(gem. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)


Mein Angebot besteht darin, die Ersthelferkurse und die Trainings in ihrem Hause durch zuführen. Ab einer Teilnehmerzahl von komme ich gerne in Ihr Haus um die Ausbildung durchzuführen. Dadurch findet besonders in Corona-Zeiten keine Vermischung mit Menschen aus anderen Firmen statt. Für mich ist es sehr wichtig, besonders ihre Mitarbeiter zu schützen.
 
Da wir auch in absehbarer Zeit noch mit dem Virus leben müssen, Sie aber ihren gesetzlichen Verpflichtungen trotzdem nach kommen sollen, rate ich Ihnen,  ihre Ersthelfer weiterhin zu schulen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und der Firma  zu gewährleisten. Auch zur ISO-Zertifizierung / TüV Zertifizierungen muß ihre Firma die Ausbildung von Ersthlefern nachweisen.
 
Die Kosten für die Schulungen werden weitehin von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen.
 
Gerne berate ich Sie am Telefon. Sie erreichen mich mobil unter: 0151-50473453.


Mit freundlichen Grüssen

Bernd-Josef Diegelmann



 

Ersthelfer / Erstretter

 

In allen Firmen (Baubranche - Einzelhandel - Verwaltungen

- öffentlicher Dienst - Städten - Gemeinden - sonstigen Firmen und

Branchen)

schreiben die Berufsgenossenschaften und

Unfallkassen vor, das Firmen ihre Ersthelfer/

Erstretter regelmäßig alle 2Jahre  Aus- und

Fortbilden müssen.

 

 

§ 28   Unterstützungspflichten der Versicherten

 

Oder wenn ihre Firma eine Zertifitzierung

nach DIN EN ISO, ein TÜV - Siegel, ein

Europäisches Siegel anstrebt.

Aber im Vorfeld sollte immer der Mensch

stehen. (Ihre Mitarbeiter / Kunden)

" Denken SIE immer daran - das SIE es

mit Personen/Menschen zu tun haben. "

Sachschäden könnte man evtl.

.....REPARIEREN.....

 

 

 

 § 10   Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

Erste Hilfe Kurse

   

 Ausbildung-Erste-Hilfe.com

Bei Erste Hilfe Ausbildungen oder Anfragen in Gruppen

z.B. in ihrem Hause oder so, Terminvereinbarungen

auch über ausbildung-erste-hilfe@gmx.de möglich. 

Oder 0151/50473453.

 

 

 

§ 10 Arbeitsschutzgesetz

 

Gem.:

§ 21 SGB VII (Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch)
 
§ 21   Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten 

 

aus UVV „Grundsätze der Prävention“ GUV-V A1 §§ 24-28
Dritter Abschnitt

Erste Hilfe
 § 24   Allgemeine Pflichten des Unternehmers
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